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Öffentlichkeit Titel

Pressefreiheit?

Über den Abbau eines Grundrechtes

 Inhalt

1.    Die Durchsuchung von Zeitungen und die Beschlagnahme
       der Computern

2.    Einige Fälle chronologisch dargestellt

3.    Das juristische Problem

4.    Zur Entstehung und Funktion der Öffentlichkeit

a)   Die Idee der bürgerlichen Öffentlichkeit

b)   Die Ambivalenz der bürgerlichen Öffentlichkeit

c)    Wandel der bürgerlichen Öffentlichkeit

5.    Organisierter Kapitalismus und die Rolle der Medien heute

6.    Neoliberale Manipulation

7.    Tiefere Gründe für den Abbau der Grundrechte

8.    Der verborgenen Weg in die Meinungsdiktatur und
       die Gegenöffentlichkeit

 Literatur und Quellen

 (Die Erläuterungen dokumentieren vor allem Beispiele von Zensur und Protest dagegen.)

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1.  Die Durchsuchung von Zeitungen und die Beschlagnahme der Computer

 Es ist doch eigenartig, 1962 hat die Besetzung der Spiegel-Redaktion und die Verhaftung ihres Chefredakteurs noch einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, heute werden eine ganze Reihe von Zeitschriften mit fadenscheinigen Argumenten durchsucht, ihre Produktionsmittel (Computer) beschlagnahmt, so dass sie zumindest zeitweilig aufhören müssen zu publizieren oder gar verboten werden, und kein Protest regt sich in der Öffentlichkeit, lediglich die Insider wie z.B. linke Zeitungsmacher solidarisieren sich mit den Opfern staatlicher Willkür. Dabei ist hier etwas im Gange, das jeden betrifft, den demokratische Rechte nicht gleichgültig sind. Terroranschläge von islamistischen Faschisten werden zum willkommenen Anlass für den Staat, bürgerliche Grundrechte einzuschränken und auszuhebeln. 

SpiegelaffäreSpiegelaffäre:

Rudolf Augstein und Conrad Ahlers werden aus dem Gefängnis entlassen, nachdem keine Verdunklungsgefahr mehr bestünde. Die Durchsuchung des Spiegels löste 1962 einen Entrüstungsturm und eine Krise der Verfassung aus, die zu einer Stärkung der Pressefreiheit führte. 

 So wurde 1998 der „große Lauschangriff“ eingeführt, der es der Polizei erlaubt, Wohnungen abzuhören – entgegen dem Schutz der Wohnung durch das Grundgesetz. Leute wie Schily wollten ihn auch auf Redaktionsräume und Anwaltskanzleien ausweiten, obwohl diese einen besonderen Vertrauensschutz genießen – was allerdings am Widerstand einiger Abgeordneter scheiterte. Später versuchte Schily, jetzt als Bundesminister des Inneren, die Redaktionsarbeit per Gesetz unter Aufsicht eigens bestellter Datenschutzbeauftragter zu stellen.  Bereits Gesetz ist, dass Journalisten bei Ermittlungen von Telefondaten nicht mehr in jedem Fall zu den besonders geschützten Berufsträgern gehören. 2004 wollte die Landesregierung in Hannover mit ihrem Polizeigesetz die vorbeugende Telefonüberwachung einführen, scheiterte aber am Verfassungsgericht. Ähnliches hatte die CDU-Regierung in Hamburg vor. Die Länder wetteifern, wer das schärfste Polizeigesetz in Deutschland hat – für die „Zeit“ ein merkwürdiger Wettbewerb. Aber auch die Arbeit von Journalisten wird direkt gesetzlich immer weiter eingeschränkt, so z.B. sind Enthüllungen, die mit versteckter Kamera in Privaträumen aufgenommen wurden, seit einem Jahr verboten, etwa das Foto von einem heimlichen Treffen eines Politikers mit einem Mafiaboss in einem Hotelzimmer. Die folgenden Fälle dokumentieren die Erosion des Vertrauensschutzes, den Informanten genießen, damit Journalisten überhaupt an brisante Quellen kommen können. Die „Zeit“ schlussfolgert: „das eherne Gesetz, nach dem Quellen geschützt werden müssen, ist auch hier gefährdet“. (Zeit 42/05)  Vorbild dafür sind die USA, wo jetzt eine Journalistin in Beugehaft genommen wurde, damit sie ihren Informanten aus dem Regierungsapparat verrät.

 Nach einer Statistik des deutschen Journalistenverbandes wurden 150 Durchsuchungen von Pressebüros zwischen 1997 und 2000 vorgenommen – aber kein einziges Mal wurde ein Journalist danach verurteilt.  

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 2.  Einige Fälle aus den letzten
      Monaten 

 24.5.05 – Großer Lauschangriff auf Journalisten

 Bei der polizeilichen Durchsuchung einer Immobilie des ehemaligen Wirtschaftsministers Schommer (CDU) wegen Korruption war der Journalist Ronny Klein eher dort als die Polizei. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft leitete unmittelbar eine Untersuchung ein, um die undichte Stelle zu finden. Anstatt 29 LKA-Beamte, 19 Staatsanwälte usw. zu überprüfen, sollte das Diensttelefon des Journalisten Klein bei der „Dresdner Morgenpost“ abgehört werden. Dies war aber technisch nicht möglich, so dass seine Handydaten zurückreichend bis auf den 15. April aufgelistet wurden. Kommentar von Olaf Meyer: „Und die Pressefreiheit treibt derweil von Dresden aus ganz langsam elbabwärts durch die Republik.“ (www.telepolis.de  vom 15.9.05)

 2.6.05 – Gegen den Journalisten Nikolaus Brauns

 Der Reporter der Zeitung „Junge Welt“ beobachtet ein Nazitreffen und wird auf den Nachhauseweg festgenommen. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn, nicht als Journalist dort gewesen zu sein, sondern als Tippgeber der linken Störer, weil dies ein Neonazi behauptet hatte. Die Beamten beschlagnahmen seinen Computer und das Handy sowie sein komplettes Archiv mit allen Kontakten ins linke Milieu. (Vgl. www.jungewelt.de vom 29.9.05)  Inzwischen wird bekannt, dass aufgrund dieser Daten mehrere Wohnungen von Antifaschisten durchsucht wurden.

 5.7.05 – Gegen LabourNet in Bochum

 LabourNet ist das mediale Rückgrad der Gewerkschaftslinken in der BRD. Die Internetzeitung wurde Opfer einer Polizeiaktion, bei der sämtliche Computer (auch die Ersatzgeräte), viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt wurden. Die Zeitung war einige Tage lahm gelegt. Anlass war ein Flugblatt, das eine gefälschte Unterschrift trug, die auf LabourNet hindeutete, ohne dass dafür aber ein Beweis vorlag. Jeder Agent Provokateur kann solche ein Flugblatt herstellen. Inzwischen haben sie zwar ihre Computer wieder (nicht aber die Ordner, CD-ROMs etc.), aber das Verfahren ist bis heute (Ende Oktober) noch nicht abgeschlossen. (vgl. www.weblog.erinnyen.de vom Juli 05)

 11.8.05 – Gegen „anti atom aktuell“

 Wegen einer angeblichen Aufforderung zu strafbaren Handlungen durchsuchen Beamte zwei Wohnungen und die Redaktion der Zeitschrift „anti atom aktuell“, um Beweise sicherzustellen. Die Staatsschutzpolizei beschlagnahmte handschriftliche Aufzeichnungen, Ausdrucke und Druckerzeugnisse, wobei sich das Hauptinteresse auf Datenträger und drei Computer richtete. Der Richter unterzeichnete den Durchsuchungsbeschluss ohne Kenntnis des Internets, in dem die beanstandete Seite veröffentlicht wurde. Es ging um das Wort „Yomango“, das im Spanischen „ich esse, ich klaue“ heißt, dieser lächerliche Anlass scheint mit den wahren Gründen der Durchsuchung nichts zu tun zu haben. Am 20.9.05 teilte die Redaktion von „anti atom aktuell“ mit, dass die Hausdurchsuchung laut Gerichtsbeschluss rechtswidrig war. (vgl. www.weblog.erinnyen.de vom August 05)

 5.9.05 – Verbot der kurdischen Tageszeitung Özgüt Politika

 300 Polizisten besetzen die kurdische Tageszeitung Özgür Politiken (Freie Politik). 60 Büros, Privatwohnungen und Redaktionsräume in acht Bundesländer werden durchsucht. Die Weisung dafür erhielten sie von Bundesinnenminister Otto Schily, der kurz vor den Wahlen das Sprachrohr der Kurden in Europa verbot, wahrscheinlich um sich noch einmal als Hartliner zu präsentieren. Denn ein Prozess, der im Jahr 2000 stattfand, konnte keine Beweise dafür erbringen, dass Özgür das Sprachrohr der PKK sei, die seit 1993 in der BRD verboten ist. Dies aber ist Schilys Begründung. Die Zeitung hatte neben anderen Erklärungen von kurdischen Gruppen auch die der PKK veröffentlicht, wie das andere Zeitungen auch taten.

(www.jungewelt.de vom 6.9.05) Dass diese Begründung vor Gericht nicht standhält, wird am 20.10.05 deutlich, Özgür Politika darf vorerst wieder erscheinen, da die Klage gegen das Verbot „durchaus Erfolgsaussichten besitzt“. (www.linksnet.de vom 20.10.05)

 12.9.05 – Gegen das Magazin „Cicero“

 Diesmal traf es ein bürgerliches Blatt. Beamte des LKA Brandenburg und des BKA durchsuchten mit Zustimmung des Innenministers Schily die Potsdamer Räume von „Cicero“ und das Berliner Wohnhaus des Journalisten Bruno Schirra. Sie beschlagnahmten 15 Kisten mit Akten und Computerfestplatten. Der Vorwurf: „Beteiligung am Geheimnisverrat“. Der Journalist Schirra hatte von einem BKA-Beamten ein geheimes Dossier über eine Terrororganisation und ihre Verbindung in den Iran bekommen und Teile daraus veröffentlicht. Die Durchsuchung sollte den Informanten identifizieren. Die Beamten gaben aber zu, dass sie, falls sie die Kopie des Dossiers sicherstellen würden, gar nicht den betreffenden Beamten identifizieren könnten. Inzwischen ist das Ermittlungsverfahren gegen den Informanten in Bezug auf den Geheimnisverrat eingestellt wegen Verjährung, der Journalist hat aber ein neues Verfahren am Hals, weil bei ihm „Zufallsfunde“, nämlich anderer vertraulicher Dokumente z.B. über die Leunaaffäre, sichergestellt wurden. 

Erläuterung: Wie es z.B. mit der Pressefreiheit in Tunesien bestellt ist, zeigt ein Bericht aus LabourNet

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   3. Das juristische Problem

Rechtlich stehen in den meisten dargestellten Fällen das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten und der Vertrauensschutz für ihre Quellen gegenüber dem Recht der Staatsanwaltschaften nach Strafverfolgung. Damit die Staatsanwaltschaften den Quellenschutz aushebeln können, wenden sie einen Trick an. Sie suchen geringfügige Beschuldigungen, erwirken einen Durchsuchungsbeschluss und kommen so an eigentlich geschütztes Material heran. So können sie vorbeugend das Umfeld kritischer Zeitschriften ausspionieren oder wie bei „Cicero“ die Journalisten für ein Delikt belangen, dass vermutlich ein Beamter aus den Reihen der Polizei begangen hat.

 Auch das Antiterrorgesetz erlaubt Auskunft über Telekommunikations-Verbindungsdaten bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“. Flugs werden Delikte derart aufgewertet, um an die Daten heranzukommen. Das ZDF Magazin Frontal 21 schreibt dazu: „Wie Nikolaus Brauns ging es in den vergangenen Jahren Dutzenden von Reportern in Deutschland. Die Ermittlungen verlaufen in der Regel im Sand. Doch das Vertrauen der Informanten ist nachhaltig erschüttert, wenn der Staat Journalisten ausspioniert und ihre verfassungsmäßigen Rechte bricht.“ (ZDF Frontal 21 vom 27.9.05)

 Voraussetzung für den Schutz der Pressefreiheit wie anderer Freiheiten ist ein in sich konsistentes Rechtssystem, so dass die einzige Wägbarkeit die Anwendung der allgemeinen Rechtsvorschrift auf den individuellen Fall in der einmaligen Situation ist. Nun ist aber das Straf- und Privatrecht im bürgerlichen Rechtsstaat nicht widerspruchsfrei in sich. Der Versuch ein solches konsistentes Rechtssystem zu konstruieren, etwa bei Kant, musste zwangsläufig an den nicht verallgemeinerbaren Eigentumsverhältnissen  scheitern. Gesetzgeber in der kapitalistischen Demokratie ist das Parlament, dessen Gesetze in der Regel Parteikompromisse sind. Schon von daher ist keine innere Konsistenz erreichbar. In Bezug auf die Pressefreiheit steht u.a. das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten im Widerspruch zum Auftrag von Staatsanwaltschaften, Straftaten wie Geheimnisverrat zu verfolgen. Jeder Beamte weiß, dass bei widersprüchlichen Vorschriften oder Gesetzen er sich auf die eine oder andere Seite des Widerspruchs schlagen kann. So haben die Staatsanwaltschaften sich auf die Seite der Strafverfolgung geschlagen, die Journalisten argumentieren mit ihrem gesetzlich geschützten Zeugnisverweigerungsrecht. Die Richter haben ebenfalls widersprüchlich reagiert: Sie haben Durchsuchungsaktionen, auch wenn sie noch so fadenscheinig begründet waren, genehmigt, im späteren Verfahren die Angeklagten bzw. Beschuldigten freigesprochen, falls es überhaupt zu einem Prozess kam. Der „Spiegel“, der immer einen Tick raffinierter argumentieren will, stellt den Spagat über den Rechtswiderspruch mit dem Begriff „Verhältnismäßigkeit“ her.

 „Einschüchtern, entmutigen: Das ist der Staat, den Otto Schily den Journalisten entgegenhält. Sein rechthaberisches Beharren darauf, dass die sich nun mal ‚nicht von Gesetzen freizeichnen können’, offenbart ein vorkonstitutionelles Staatsverständnis. Denn im Staat des Grundgesetzes ist Gesetz nicht Gesetz – auch nicht dann, wenn es von Otto Schily durchgesetzt ist.

    Gesetze, soweit sie Grundrechte wie die Pressefreiheit einschränken, sind zwingend zu Lasten des Staates und zugunsten der Freiheit auszulegen. Und Artikel 5 der Verfassung erlaubt speziell die Einschränkung der Pressefreiheit nur, soweit sie dem Schutz von Interessen dient, die im Einzelfall wichtiger als der Schutz der freien Presse sind.“ (www.spiegel.de. vom 1.10.05)

Letztlich entscheidet über den Vorrang der Pressefreiheit aber nicht die Meinung von Journalisten oder vom Verfassungskommentatoren, sondern ob sich Protest gegen die staatlichen Einschüchterungsversuche artikuliert, der sich bis ins Parlament auswirkt. (Die Kritik an Schily durch eigene Parteifreunde und die noch bestehende Opposition von CDU und FDP hat wohl mehr mit dem Personen-Karussell um neue Ministerposten zu tun als mit der Sache selbst.) Stehen sich zwei Rechte gegenüber, so entscheidet die Gewalt und sei es die mediatisierte des Protestes. Die Spiegelaffäre 1962 ist dafür ein Musterbeispiel. Erst der Proteststurm durch die noch junge Republik befreite die Spiegelredakteure aus dem Gefängnis und zwang den Parlamentsanlüger F.J. Strauß zum Rücktritt von seinem Ministeramt. Am 18. September diesen Jahres ist immerhin der Innenminister Schily mit seinem „vorkonstitutionellen Staatsverständnis“ abgewählt worden.

 Eine Reflexion der rechtlichen Verhältnisse reicht deshalb nicht aus, um die neuesten Angriffe auf die Pressefreiheit und Journalisten zu verstehen. Man muss die Funktion der Öffentlichkeit reflektieren, wenn man Klarheit über die gegenwärtigen Vorgänge haben will. Diese Funktion wiederum kann nur historisch erkannt werden.

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Letzte Aktualisierung:  02.09.2010

                                                                       
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